Der Vorstand

§ 14 der Satzung

Der Vorstand besteht aus :

1.    einem Vorsitzenden ( Präsident )

2.    dem Sportleiter

3.    einem Kassenführer ( Schatzmeister )

4.    einem Schriftführer

Die Vorstandsmitglieder (männlich oder weiblich) müssen Mitglieder des Schützenvereins sein.

Der  Vorstand überwacht die Aufrechterhaltung der Satzung, schlichtet etwa vorkommende Meinungsverschiedenheiten und vereint in sich sämtliche Verwaltungsgeschäfte.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied.